Familienpraxis Fehmarn - Dr. med. Stefan Hönemann

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Die osteopathische Medizin ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Private Kassen und die Beihilfestelle erstatten diese Kosten in der Regel.

Viele, jedoch nicht alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen erheblichen Anteil der Behandlungskosten, wobei der Umfang und die Vorraussetzungen variieren und sich in letzter Zeit häufig geändert haben.

Bitte erkundigen sie sich bei ihrer Krankenkasse.

Eine Übersicht über aktuelle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen finden sie auf der Seite der DAAO.

Die Voraussetzung zur Erstattung sind durch meine Ausbildung für alle Kassen gegeben.
Pro Behandlung werden entsprechend der behandelten Körperregionen und dem Zeitaufwand verschiedene analoge GOÄ-Ziffern abgerechnet.
Eine Abrechnung nach Zeiteinheiten oder Pauschalen findet nicht statt.
Eine osteopathische Behandlung kann je nach Erfordernis zwischen 20 und 60 Minuten dauern. Die Kosten liegen meist zwischen 40 und 90 Euro.

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