Familienpraxis Fehmarn - Dr. med. Stefan Hönemann

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Wir betreuen gerne Ihre ambulante Vorsorgeleistung / "offene Badekur".

Bitte vereinbaren Sie möglichst frühzeitig einen Termin.

04371/1556


Bei dieser Kurform (früher: "Offene Badekur", jetzt nach Sozialgesetzbuch V § 23, 2 "Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten") können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 Prozent der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss in Höhe von höchstens 13 Euro, für Kleinkinder (i.d.R. 1-5 Jahre) 21 Euro pro Kurtag gewähren (Da es krankenkassenspezifische Zuschuss-Varianten gibt, bitte bei der zuständigen Krankenkasse erkundigen).
Ich als Badearzt / Kurarzt verordne Ihnen die notwendigen Anwendungen vor Ort uns begleite Sie durch Ihre Kur.

Gesetzlich dürfen Kuren alle vier Jahre bewilligt werden. Ausgenommen
die ambulante Vorsorgemaßnahme, die alle drei Jahre genehmigt werden darf. Eine frühere Wiederholung ist lediglich bei medizinisch indizierten Ausnahmen bei bestimmten Erkrankungen, z.B. Rheuma, möglich.